Vorstand der Schützengilde

Mitglieder des Vorstandes - Vgl. Satzung §11(2):

"Der Vorstand besteht mindestens aus:

  • dem Gildemeister
  • dem 2. Gildemeister
  • dem Schriftführer
  • dem Schatzmeister
  • dem Sportleiter
  • Ehrenratsvorsitzender
  • Waffenmeister

Weitere Mitglieder können bei Bedarf und nach Aufgabenbereiche in den erweiterten Vorstand gewählt werden ...."

Vertretungsberechtigung - Vgl. Satzung §11(3):

"Der Gildemeister und der 2. Gildemeister vertreten die Gilde gerichtlich und außergerichtlich (§§26-27 BGB). Sie sind gegenseitig vertretungsberechtigt."

Amtszeit des Vorstandes - Vgl. Satzung §11(4):

"Die Vorstandsmitglieder werden ... auf die Dauer von 5 Jahren gewählt."

Beschlußfähigkeit - Vgl. Satzung §11(6):

"Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens 3 Vorstandsmitgliedern beschlußfähig. ..."