Beitragsordnung
Beitragsordnung
der
Landwehrschützengilde Klein Döbbern 2007 e.V.
( Stand: 15. Oktober 2020 )
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Aufnahmegebühren (einmalig)
- unter 18 Jahren
15,- €
- über 18 Jahren
25,- €
Mitgliedbeiträge (pro Jahr)
- Vollzahler (mit einem Einkommen über 1000,- €)
76,- €
- Rentner und Arbeitslose (mit einem Einkommen unter 1000,- €)
52,- €
- Kinder, Jugendliche, Studenten und Hartz IV Empfänger
40,- €
- Fördermitglieder (25 % von regulären Jahresbeitrag)
22,- €
- Doppelmitgliedschaft zweier Familienangehöriger (je 75 % des Jahresbeitrages)
116,- €
Bei besonderer Bedürftigkeit können Mitgliedsbeiträge entsprechend der Satzung teilweise oder erlassen bzw. Vollständig gestundet werden. Hierüber entscheidet auf Antrag der Vorstand der Schützengilde.
Der Mitgliedsbeitrag ist im laufenden Jahr bis spätestens zur ersten Mitgliederversammlung zu bezahlen.
Grundlage: Beschluss Mitgliederversammlung vom 12.12.2014/16.01.2015
Arbeitszeitkonto
10 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr
und
10,- € finanzieller Ausgleich für jede nicht geleistete Arbeitsstunde
Grundlage: Beschluss Mitgliederversammlung vom 07.03.2020