Schritt 4 - Kauf/Schenkung - Erwerb/Überlassung - Übergabe - Anzeige

(Stand 2019)

Die WBK ist die Erlaubnis für uns Sportschützen, die eingetragenen Waffen / Waffenarten zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben.

Kauf oder Schenkung -  - Übergabe

Mit der WBK kann man jetzt mit einem anderen Schützenkameraden beispielgebend einen zivilrechtlichen Kaufvertrag / oder eine Schenkung einer Waffe abschließen.

Erwerb/Überlassung

Gleichzeitig füllen beide WBK Inhaber die Formulare zum Erwerb und zur Überlassung aus. Damit sind die Formalien erledigt.

Es ist sowohl ein Eigentümerwechsel erfolgt und gleichzeitig die rechtliche Voraussetzung erfüllt, dass der Käufer/der Beschenkte die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausüben darf.

Übergabe der Waffe

Der Erwerber kann nach Kauf/Schenkung und dem Ausfüllen der Formulare Erwerb/Überlassung die Waffe mitnehmen.

Anzeige Erwerb/Überlassung bei der waffenrechtlichen Behörde

Innerhalb von 14 Tagen müssen nun beide zu ihrer waffenrechtlichen Behörde und dort den Erwerb / die Überlassung anzeigen.

Die Behörde trägt dann gegen Gebühr die Waffen in die WBK ein beziehungsweise aus.