Schritt 1 - Bedürfnisbescheinigung
(Stand 2019)
Wer Pkt. 1-3 erfüllt, kann die Bedürfnisbescheinigung beim BSB beantragen.
(2x10=20,- EUR - wenn man sowohl gelbe als auch grüne WBK beantragt)
Folgende Voraussetzungen sind für die Bedürfnisbescheingung zu erfüllen:
- ein Jahr Mitgliedschaft im Schützenverein und damit Mitglied im BSB
(circa 76,- EUR Beitrag plus 25,- EUR Aufnahme) - mindestens 18 mal geschossen, hier reicht schon die regelmäßige Teilnahme an den kreisinternen Rundenwettkämpfen (RWK).
(circa 50,- EUR) - Sachkundig muss man sein (Lehrgänge und Prüfungen zur Waffensachkunde finden jährlich statt und dauern 3 Tage i.d.R. von Freitag 16.00 Uhr bis Sonntag nachmittag)
(115,- EUR)
Als Anlage zum Antrag auf Bedürfnisbescheinigung werden i.d.R. folgende Dokumente beigefügt:
- Kopie des Schießbuches
- Kopie der ggf. schon vorhandenen WBK
Der Antrag muss neben den eigenen Angaben auch den Namen, Stempel und Unterschrift des Schützenvereins haben und kann fertig ausgefüllt und unterschrieben vom Antragsteller selbst an den Landsverband (BSB, Adresse steht auf den Antrag) geschickt werden.
Vor Bearbeitung des Antrages muss der Zahlungseingang von aktuell 20 Euro erfolgt sein.
Die Bedürfnisbescheinigung selbst wird dann i.d.R. an die Adresse des Schützenvereins gesendet und dem Antragsteller dann übergeben.
Das Formular steht zum Download bereit.
(zuletzt aktualisiert 01/2019)