NWR-IDs für WBK-Inhaber
Das Nationale Waffenregister (NWR), das bisher nur private Waffen registriert hatte, wird ausgebaut auf die Registrierung aller Waffen im Besitz von Herstellern und Händlern (NWR-II) - mittels sogenannter NWR-IDs. Dies wurde mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) im Februar 2020 beschlossen und wird als „Gesetz über das Nationale Waffenregister (Waffenregistergesetz – WaffRG)“ am 01.09.2020 gültig.