Schritt 2 - Der Waffenschrank

(Stand 2019)

Der Waffenschrank

Bevor man eine WBK beantragt, braucht man einen Waffenschrank zur sicheren Aufbewahrung (A-Schrank mit B-Innenfach kostete 2011 circa 300,- EUR). Die Unterlagen zum Schrank sind in Deiner Akte bei der Waffenbehörde abgelegt. Bei erstmaliger WBK Antragstellung kommt die Polizei erfahrungsgemäß vor Ort und kontrolliert den Waffenschrank.

Die gesetzlichen Regelungen zur Waffenaufbewahrung sind in § 36 des Waffengesetzes (WaffG) und in § 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) festgehalten.

NEU: Am 6. Juli 2017 trat das neue Waffengesetz in Kraft getreten. Es werden nur noch Waffenschränke neu zugelassen, die mindestens Widerstandsklasse N/0 nach EN 1143-1 entsprechen. Für bisher genutzte und zugelassene Waffenschränke der Sicherheitsstufen A und B nach VDMA 24992, S1 und S2 nach EN 14450 gilt Bestandsschutz. Für Waffenbesitzer, die ab dem 7. Juli 2017 einen Waffenschrank kaufen, gelten die folgenden Regeln:

 

  • Widerstandsklasse N/0 nach EN 1143-1 (Schrankgewicht unter 200 kg) für Langwaffen unbegrenzt, bis zu 5 Kurzwaffen und Munition
  • Widerstandsklasse N/0 nach EN 1143-1 (Schrankgewicht ab 200 kg) für Langwaffen unbegrenzt, bis zu 10 Kurzwaffen und Munition
  • Widerstandsklasse I nach EN 1143-1 für Langwaffen unbegrenzt, bis zu 5 Kurzwaffen und Munition

 

Wenn erlaubnispflichtige Munition außerhalb des Waffenschranks aufbewahrt werden soll, muss sie in einem verschließbaren Stahlbehältnis mit Schwenkriegelschloss (oder besser) verwahrt werden.